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| Ausstellung von Energiepässen in Versorgungsgebiet
der ESM |
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Können
Sie bitte Ihren Haus-Pass vorzeigen?
So oder ähnlich
könnte es lauten, wenn ab Mitte 2008 Ausweispflicht
für Neubauten und Neuvermietung eingeführt wird.
Die Fakten
Bereits heute ist der Gebäudeenergieausweis bei Neubauten Pflicht. In den
kommenden Jahren wird die "Ausweispflicht" auch
für den Wohnungsbestand eingeführt.
Der Hintergrund: Rund 270 Kilowattstunden Energie verbraucht ein durchschnittlicher Altbau
pro Quadratmeter und Jahr und damit fast viermal soviel wie ein Neubau mit einem modernen Heizkessel und Standardisolierung. Ziel ist es, mithilfe des Gebäudeenergieausweises den Energiebedarf pro qm² Wohnfläche transparent darzustellen. Der Energiepass enthält auch Verbesserungsvorschläge zur Senkung des Energiebedarfs.
Im Kern richtet sich der Entwurf der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) an Hauseigentümer, die ihr Eigentum verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Folgendes sieht die EnEV im Einzelnen vor:
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Wann benötige ich den Energieausweis?
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Wird ein Wohnraum verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast, muss dazu künftig ein Energieausweis vorliegen.
Findet in einem Gebäude jedoch kein Nutzerwechsel statt und gibt es keine anderen verpflichtenden Gründe, muss kein Ausweis ausgestellt werden. |
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Zu welchem
Zeitpunkt muss der Energieausweis erstellt sein?
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Bereits ab 1. Juli
2008 sind Hauseigentümer, deren Wohneigentum
vor 1965 erbaut wurde, verpflichtet, den Energieausweis
potenziellen Käufern oder Mietern verfügbar
zu machen. Ab 1. Januar 2009 gilt diese Regelung
auch für später errichtete Wohngebäude
und ab 1. Juli 2009 für Nicht-Wohngebäude. |
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Welche verschiedenen
Varianten des Energieausweises gibt es?
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Den Verbrauchsausweis
Die beheizte Wohnfläche wird durch den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser dividiert. Wetterverhältnisse, Leerstände und regionale Unterschiede werden bei der Berechnung berücksichtigt. Nachteil: Der Verbrauchsausweis hängt stark vom Nutzerverhalten ab. Vorteil: Der Verbrauchsausweis ist sehr kostengünstig.
Den Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden umfangreiche Gebäudedaten
wie Grundriss, beheiztes Gebäudevolumen, vorhandene
Wärmedämmung, Fensterflächen sowie das
Heizungs- und Warmwassersystem aufgenommen. Daraus
wird der Energiebedarf des Gebäudes errechnet.
Das Nutzerverhalten wird nicht mit berücksichtigt.
So gibt der Bedarfsausweis einen konkreten Aufschluss über
den Energiebedarf des Gebäudes. |
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Wie lange gilt
der Energieausweis?
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Alle Energieausweise sind für die Dauer von zehn Jahren gültig. |
Auskunft über Energieverbräuche bei ESM:
Für Verbrauchsausweise benötigen Sie die Energieverbräuche
der letzten drei Jahre für alle Wohneinheiten im Gebäude. Damit
die ESM Auskünfte über den Gesamtenergieverbrauch der letzten
drei Jahre Ihrer Liegenschaft erteilen kann, benötigt die ESM Angaben
zum Gebäudestandort sowie einen unterzeichneten Auftrag zur anonymisierten
Datenauskunft.
Das entsprechende Auftragsformular finden Sie hier zum
Download.
Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen an
die ESM.
Wichtig: Bei Gebäuden mit
bis zu 4 Wohneinheiten benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen
auch die Unterschriften der Mieter bzw. Vormieter.
Nur mit ihrer Einverständnis
darf ESM die Verbrauchsdaten an den Fachpartner weitergeben.
Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten stellt unser Unternehmen eine
Unkosten-pauschale von 20 € (16,81 € netto) in Rechnung. Ab der
fünften Wohneinheit werden für die Datenauskunft 5 € (4,20
€ netto) je Wohneinheit berechnet. Mit Eingang des Betrages auf dem
Konto der ESM werden die Daten weitergeleitet.
Wer erstellt den Energieausweis?
Energieausweise dürfen nur von qualifiziertem Dienstleister erstellt
werden, in der Regel Architekten, Ingenieure und geprüfte Energieberater,
die bei der Deutschen Energieagentur registriert sein müssen. Eine
Auswahl von Dienstleistern im ESM-Versorgungsgebiet die den Energiepass
ausstellen dürfen, entnehmen Sie unserer Tabelle. Wir bitten Sie dabei
zu beachten, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Weitere Informationen über den Energieausweis und ab wann Sie für Ihr Wohngebäude einen Energieausweis bereithalten müssen, erfahren Sie detailliert unter:
www.dena-energieausweis.de
Auswahl regionaler Spezialisten, die einen Energiepass ausstellen:
Peter Bäuml, Dipl.-Ing. (FH)
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EGOR
Energetisch GebäudeOptimierte Renovierung
Bismarckstraße 7
95615 Marktredwitz
Tel: 09231/702336
Fax: 09231/702338
E-Mail: info@egor.info |
Jürgen Fischer
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Kaminkehrermeister
Ulmenweg 17
95100 Selb
Tel: 09287/760360
Fax: 09287/760360
E-Mail: fischer-selb@t-online.de |
Hans Habenicht
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Bezirkskaminkehrermeister
Senefelderstraße 9
95100 Selb
Tel: 09287/60903
Fax: 09287/68189
E-Mail: hans.habenicht@t-online.de |
Hardy Habenicht
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Bezirkskaminkehrermeister
Adalbert-Stifter-Weg 1
95100 Selb
Tel: 09287/1704
Fax: 09208/5009646
E-Mail: hardy.habenicht@t-online.de |
Gisela Schwarz-Bäuml
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Bauzentrum Sievert
GmbH & Co. KG
Rößlermühlstraße 4
95615 Marktredwitz
Tel.: 09231/962013
Fax: 09231/962090
E-Mail: sz@bauzentrum-sievert.de |
Andrea Veit
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Planungs- und
Bau GmbH
Brunn 15
95173 Schönwald
Tel: 09287/954185
Fax: 09287/954186
E-Mail: andreaveit@t-online.de |
Hartmut Weckel
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Ingenieurbüro
Föhrenweg 7
95100 Selb
Tel: 09287/965083
Fax: 09287/956389
E-Mail: h.weckel@gmx.de |
Peter Wolfram
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Architekturbüro
Peter Wolfram
Schmiedbergl 2
95100 Selb
Tel: 09287/2419
Fax: 09287/2508
E-Mail: info@architektwolfram.de |
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Infos |
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Kontakt |
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| Informationen zum Thema
Energiepass finden Sie hier: |
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Ihr persönlicher
Ansprechpartner bei ESM: |
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Energieversorgung
Selb-Marktredwitz GmbH
Gebrüder-Netzsch-Straße 14
95100 Selb
Telefon: 09287 / 802-0
Fax: 09287 / 802-110
E-Mail: info@esmselb.de |
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