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Ausstellung von Energiepässen in Versorgungsgebiet der ESM

Illu EnergiepassKönnen Sie bitte Ihren Haus-Pass vorzeigen?

So oder ähnlich könnte es lauten, wenn ab Mitte 2008 Ausweispflicht für Neubauten und Neuvermietung eingeführt wird.









Die Fakten

Bereits heute ist der Gebäudeenergieausweis bei Neubauten Pflicht. In den kommenden Jahren wird die "Ausweispflicht" auch
für den Wohnungsbestand eingeführt. Der Hintergrund: Rund 270 Kilowattstunden Energie verbraucht ein durchschnittlicher Altbau
pro Quadratmeter und Jahr und damit fast viermal soviel wie ein Neubau mit einem modernen Heizkessel und Standardisolierung. Ziel ist es, mithilfe des Gebäudeenergieausweises den Energiebedarf pro qm² Wohnfläche transparent darzustellen. Der Energiepass enthält auch Verbesserungsvorschläge zur Senkung des Energiebedarfs. Im Kern richtet sich der Entwurf der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) an Hauseigentümer, die ihr Eigentum verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Folgendes sieht die EnEV im Einzelnen vor:



Wann benötige ich den Energieausweis?
 
Wird ein Wohnraum verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast, muss dazu künftig ein Energieausweis vorliegen. Findet in einem Gebäude jedoch kein Nutzerwechsel statt und gibt es keine anderen verpflichtenden Gründe, muss kein Ausweis ausgestellt werden.


Zu welchem Zeitpunkt muss der Energieausweis erstellt sein?
 
Bereits ab 1. Juli 2008 sind Hauseigentümer, deren Wohneigentum vor 1965 erbaut wurde, verpflichtet, den Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern verfügbar zu machen. Ab 1. Januar 2009 gilt diese Regelung auch für später errichtete Wohngebäude und ab 1. Juli 2009 für Nicht-Wohngebäude.


Welche verschiedenen Varianten des Energieausweises gibt es?
 
Den Verbrauchsausweis

Die beheizte Wohnfläche wird durch den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser dividiert. Wetterverhältnisse, Leerstände und regionale Unterschiede werden bei der Berechnung berücksichtigt. Nachteil: Der Verbrauchsausweis hängt stark vom Nutzerverhalten ab. Vorteil: Der Verbrauchsausweis ist sehr kostengünstig.

Den Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden umfangreiche Gebäudedaten wie Grundriss, beheiztes Gebäudevolumen, vorhandene Wärmedämmung, Fensterflächen sowie das Heizungs- und Warmwassersystem aufgenommen. Daraus wird der Energiebedarf des Gebäudes errechnet. Das Nutzerverhalten wird nicht mit berücksichtigt. So gibt der Bedarfsausweis einen konkreten Aufschluss über den Energiebedarf des Gebäudes.


Wie lange gilt der Energieausweis?
 
Alle Energieausweise sind für die Dauer von zehn Jahren gültig.

Auskunft über Energieverbräuche bei ESM:

Für Verbrauchsausweise benötigen Sie die Energieverbräuche der letzten drei Jahre für alle Wohneinheiten im Gebäude. Damit die ESM Auskünfte über den Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre Ihrer Liegenschaft erteilen kann, benötigt die ESM Angaben zum Gebäudestandort sowie einen unterzeichneten Auftrag zur anonymisierten Datenauskunft. Das entsprechende Auftragsformular finden Sie hier zum Download. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen an die ESM.

PDF Auftrag zur Datenauskunft

Wichtig: Bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen auch die Unterschriften der Mieter bzw. Vormieter. Nur mit ihrer Einverständnis darf ESM die Verbrauchsdaten an den Fachpartner weitergeben.

Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten stellt unser Unternehmen eine Unkosten-pauschale von 20 € (16,81 € netto) in Rechnung. Ab der fünften Wohneinheit werden für die Datenauskunft 5 € (4,20 € netto) je Wohneinheit berechnet. Mit Eingang des Betrages auf dem Konto der ESM werden die Daten weitergeleitet.

Wer erstellt den Energieausweis?

Energieausweise dürfen nur von qualifiziertem Dienstleister erstellt werden, in der Regel Architekten, Ingenieure und geprüfte Energieberater, die bei der Deutschen Energieagentur registriert sein müssen. Eine Auswahl von Dienstleistern im ESM-Versorgungsgebiet die den Energiepass ausstellen dürfen, entnehmen Sie unserer Tabelle. Wir bitten Sie dabei zu beachten, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Weitere Informationen über den Energieausweis und ab wann Sie für Ihr Wohngebäude einen Energieausweis bereithalten müssen, erfahren Sie detailliert unter:

www.dena-energieausweis.de

Auswahl regionaler Spezialisten, die einen Energiepass ausstellen:

 


Peter Bäuml, Dipl.-Ing. (FH)

  EGOR
Energetisch GebäudeOptimierte Renovierung

Bismarckstraße 7
95615 Marktredwitz

Tel: 09231/702336
Fax: 09231/702338
E-Mail: info@egor.info


Horst S. Bayerlein

  Energieberater im Handwerk

Selber Straße 39
95199 Thierstein

Tel: 09235/836
E-Mail: Bayerlein-Thierstein@t-online.de


Jürgen Fischer

  Kaminkehrermeister

Ulmenweg 17
95100 Selb

Tel: 09287/760360
Fax: 09287/760360
E-Mail: fischer-selb@t-online.de


Hans Habenicht

  Bezirkskaminkehrermeister

Senefelderstraße 9
95100 Selb

Tel: 09287/60903
Fax: 09287/68189
E-Mail: hans.habenicht@t-online.de


Hardy Habenicht

  Bezirkskaminkehrermeister

Adalbert-Stifter-Weg 1
95100 Selb

Tel: 09287/1704
Fax: 09208/5009646
E-Mail: hardy.habenicht@t-online.de


Frank Marschall

  Bezirkskaminkehrermeister

Chemnitzer Straße 14
95100 Selb

Tel: 09287/956175
Fax: 09134/908688
E-Mail: bkm@frank-marschall.de
Internet: www.frank-marschall.de


Gisela Schwarz-Bäuml

  Bauzentrum Sievert GmbH & Co. KG

Rößlermühlstraße 4
95615 Marktredwitz

Tel.: 09231/962013
Fax: 09231/962090
E-Mail: sz@bauzentrum-sievert.de


Ludwig Tröger

  Bezirkskaminkehrermeister

Jean-Paul-Straße 110
95100 Selb

Tel: 09287/78720
E-Mail: ludwig.troeger@t-online.de


Andrea Veit

  Planungs- und Bau GmbH

Brunn 15
95173 Schönwald

Tel: 09287/954185
Fax: 09287/954186
E-Mail: andreaveit@t-online.de


Hartmut Weckel

  Ingenieurbüro

Föhrenweg 7
95100 Selb

Tel: 09287/965083
Fax: 09287/956389
E-Mail: h.weckel@gmx.de



Peter Wolfram

  Architekturbüro Peter Wolfram

Schmiedbergl 2
95100 Selb

Tel: 09287/2419
Fax: 09287/2508
E-Mail: info@architektwolfram.de





Infos   Kontakt
Informationen zum Thema Energiepass finden Sie hier:   Ihr persönlicher Ansprechpartner bei ESM:
PDF Auftrag zur Datenauskunft

 
SR   Stefan Rosenbaum
Tel.: 09287 / 802-150
stefan.rosenbaum@esmselb.de
BB Björn Bock
Tel.: 09287 / 802-284
bjoern.bock@esmselb.de




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