Jetzt Klimabonus sichern

Gute Nachrichten für E-Mobilisten. Ihr Elektroauto verdient für Sie jetzt bares Geld. Sichern Sie sich jetzt Ihren Klimabonus in Höhe von bis zu 200 € durch die ESM. Wie das geht? Sie registrieren Ihr vollelektrisch betriebenes E-Auto, das in Deutschland zugelassen ist, in wenigen Schritten auf der ESM-Homepage. Die ESM beantragt auch gerne den Klimabonus für Ihr Fahrzeug, wenn Sie kein ESM-Stromkunde sind. Sie erhalten dann den ESM-Klimabonus in Höhe von 150 €. Die ESM übernimmt jeweils für Sie die komplette Abwicklung. Und das Beste: Den ESM-Klimabonus gibt es jedes Jahr aufs Neue! Die Auszahlungsmodalitäten finde Sie unter den FAQ´s Punkt 7

Die THG-Quote kurz erklärt

Seit dem Beschluss durch die Bundesregierung 2015 sind Unternehmen aus der fossilen Kraftstoffindustrie wie Mineralölkonzerne verpflichtet, über eine festgelegte Quote ausgestoßene CO2-Emissionen auszugleichen, um die grüne Elektromobilität zu fördern. Das Klimaschutz-Instrument der Treibhausgas-Minderungsquote (THG) ermöglicht der ESM, eingesparte CO2-Emissionen durch die Elektromobilität hier vor Ort an die Mineralölunternehmen zu verkaufen, um die Verkehrswende bei uns in der Region und damit Sie voranzutreiben.


FAQ zur THG-Quote

1. Kann ich mich für die THG-Quote registrieren?

Egal ob privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mitmachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht. Dabei ist es wichtig, dass das Fahrzeug zum 1.1.2023 zugelassen ist.

2. Ich habe Plug-In-Hybriden. Kann ich mich für die THG-Quote registrieren?

Nein, Hybrid-Fahrzeuge sind von THG-Quote ausgeschlossen. Es können nur rein elektrische Fahrzeuge mit dem Kraftstoff Code 0004 teilnehmen. Diese Information finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart.

3. Ich habe ein Leasing-Fahrzeug. Kann ich mich mit diesem für die THG-Quote registrieren?

Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen an der THG-Quote, ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.

4. Können auch gewerbliche Fahrzeuge für die THG-Quote registriert werden?

Gewerbliche Elektrofahrzeuge tragen natürlich auch ihren Anteil zur Treibhausgasminderung bei. Deshalb können diese ebenfalls registriert werden.

5. Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?

Für die Registrierung werden lediglich einige persönliche Angaben und ein Foto Ihres aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) für das Elektrofahrzeug benötigt.

6. Ist es einfach, mich für die THG-Quote zu registrieren?

Ja, die Registrierung geht schnell und einfach. Unter: /https://www.esm-selb.de/e-mobilitaet/klimabonus können Sie in wenigen Minuten Ihr Fahrzeug registrieren. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Fahrzeugschein als Foto im Anmelde-Formular hochladen. Abschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Damit ist Ihre Registrierung für das Jahr 2023 abgeschlossen. Generell ist die THG-Quote für das aktuelle Jahr bis zum 28.02. des Folgejahres zu beantragen.

7. Ab wann kann ich mir die THG-Quote auszahlen lassen

Das neue Gesetz ist zum 1. JAnuar 2022 in Kraft getreten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel 2 Wochen nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

ESM-Stromkunden erhalten nach Abschluss und Einreichung der benötigten Unterlagen sowie nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt, die im Frühjahr erfolgt, eine Überweisung von 200 € auf die angegebene Bankverbindung.

THG-Antragsteller die keine ESM-Stromkunden sind, erhalten die Überweisung in Höhe von 150 € auf Ihr angegebenes Bankkonto, ebenfalls nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt die im Frühjahr erfolgt.

8. Was ist die Treibhausgas-Minderungsquote?

Die Treibhausgasemissionen sollen im deutschen Verkehr gemindert werden. Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Treibhausgas-Minderungsquote ins Leben gerufen. Die Treibhausgas-Minderungsquote ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingesetzt wird, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern.

9. Wie werden durch die THG-Quote Emissionen gemindert?

Mineralölkonzerne (Hersteller von konventionellen Treibstoffen wie Diesel oder Benzin) werden verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer fossilen Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern – und dieser Prozentsatz wird THG-Minderungsquote genannt. Jeder Kraftstoff bekommt dabei einen bestimmten Wert für seine CO2-Intensität zugeschrieben. Alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom für Elektroautos, haben niedrigere Emissionen als fossile Kraftstoffe – auch weil Elektroautos durch ihre hohe Effizienz weniger Energie pro Kilometer benötigen. Somit trägt der Einsatz von Strom in Elektroautos dazu bei, die Emissionen zu reduzieren und die Minderungsquote zu erfüllen.

10. Auf welcher Grundlage wird die Prämie berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des BMU, welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt voraussichtlich 1.943 kWh.

11. Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?

Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Daher erhalten Sie eine jährliche Zahlung von ihrem gewählten Anbieter – welchen Sie auch wechseln können – solange wie Sie der Fahrzeughalter sind. Um dies nachweisen zu können, benötigt der jeweils gewählte Anbieter jährlich eine Kopie des Fahrzeugscheins. Außerdem kann es sein, dass Zahlungen angepasst werden müssen, sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

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Kontakt Sandra Plechschmidt
Sandra Plechschmidt

Tel.: 09287 / 802-365
sandra.plechschmidt@esm-selb.de