Erklärvideo zur Abschlagsanpassung im Rahmen der Preisbremsen

 

 

 

 

Energiepreisbremsen werden aktiv

Die Preisbremsen traten zum 1. März 2023 in Kraft, gelten jedoch rückwirkend für das ganze Jahr 2023. Abteilungsübergreifend arbeiten die Mitarbeitenden der ESM mit Hochdruck daran, die kundenindividuellen Abschläge neu zu berechnen und die Bremsen umzusetzen. „Wir begrüßen die Entlastungen für unsere Kundschaft. Aufgrund der komplexen Eingriffe in die bestehenden IT-Prozesse waren wir, wie andere Energieversorger auch, nicht wie geplant in der Lage, die Kundenanschreiben zu den Preisbremsen bis zum 1. März zu realisieren“, erläutert Klaus Burkhardt, Geschäftsführer der ESM, und ergänzt: „Ich muss daher um etwas Geduld bitten. Sicher ist in jedem Fall: Alle erhalten die entsprechenden Entlastungsbeträge automatisch und in vollem Umfang.“

Sobald die Preisbremsen für die betroffenen Tarife in den IT-Systemen der ESM erfolgreich umgesetzt sind, erhalten alle Kundinnen und Kunden einen Brief mit ihren individuellen Informationen zu den Preisbremsen und den neuen geltenden Abschlägen. „Die vorbereitenden Arbeiten, die wir erledigen konnten, sind abgeschlossen. Jetzt müssen wir die entsprechende Implementierung durch unseren IT-Dienstleister abwarten. Nach erfolgreichem Testlauf gehen die Anschreiben so schnell wie möglich in die Post“, erläutert Klaus Burkhardt den weiteren Ablauf und kündigt an: „Die ESM erhebt den Abschlag jeweils zum Monatsende. Wenn es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt, wird bereits der März-Abschlag deutlich reduziert sein.“ Dieser sei um den dreifachen Entlastungsbeitrag der Preisbremsen reduziert, da er auch die Minderung für Januar und Februar enthält.

Post für Strom- und Gaskunden

Eine Nachricht erhalten alle, die Strom oder Gas von der ESM in einem Tarif beziehen, dessen Arbeitspreis oberhalb der gesetzlichen Preisbremse liegt. Bei Strom beträgt diese 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern, bei Gas sind es 12 Cent pro Kilowattstunde brutto. Wer an eines der Wärmenetze angeschlossen ist, das die ESM betreibt, erhält die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

 

 

Mitarbeitende beantworten Fragen

Sowohl im Team Abrechnung als auch im Kundenservice arbeiten die Mitarbeitenden der ESM gerade auf Hochtouren. Klaus Burkhardt verweist auf die hohe Schlagzahl: „Erst Corona, dann Energiekrise: Unsere Mitarbeitenden geben täglich ihr Bestes für hohe Beratungsqualität und Versorgungssicherheit.“ Denn auch im Kundencenter der ESM melden sich derzeit viele Menschen mit ihren Fragen. Im Mittelpunkt stehen oft die Energiepreisbremsen. Um einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Hilfen zu verschaffen, stellt die ESM Informationen auf ihrer Webseite bereit unter https://www.esm-selb.de/service/infocenter/energiepreisbremsen/

Dort finden sich dann auch praktikable und lohnende Tipps und Tricks zum Energiesparen, denn die Preisbremsen greifen lediglich für 80% des prognostizierten Verbrauchs.

 

 

Hintergrundinformationen

 

Die Preisbremsen für Energie bei der ESM

 

Für wen gelten die Preisbremsen genau?

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten für Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 Kilowattstunden Strom. Für Gas und Wärme gilt die Grenze von 1,5 Millionen Kilowattstunden. Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Als Basis für die Prognose wird der Verbrauch des Vorjahres, also das Jahr 2022, herangezogen. Die restlichen 20 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs werden zum regulären Preis abgerechnet. Für Industrie- und Gewerbekunden mit einem höheren Jahresstromverbrauch gelten andere Verbrauchsgrenzen und mit Grenzpreisen nach der Nettomethode.

 

In dieser Regelung liegt der Anreiz, weiter Energie einzusparen. Wer in diesem Jahr

20 Prozent weniger verbraucht als 2022, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis. Die Rechnungen für Gas und Wärme funktionieren gleich: Hier liegt der Preisdeckel für Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde, für Wärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde, jeweils inklusive Steuern.

 

Was müssen Kundinnen und Kunden tun?

Wer einen Strom- oder Gasvertrag bei der ESM hat, muss nichts weiter tun. Die Entlastung durch die Preisbremse greift automatisch. Wer zudem ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, hat es besonders bequem: Die ESM bucht den reduzierten Betrag ab. Wer die Abschläge für Strom oder Gas selbst überweist, wartet die Post von der ESM ab und überweist dann den reduzierten Betrag, wie er im Abschlagsplan hinterlegt ist.

 

Wie wird der Entlastungsbetrag ermittelt?

Der Entlastungsbetrag wird auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Die ESM erhält den prognostizierten Jahresverbrauch vom zuständigen Netzbetreiber. So sieht es das Gesetz vor. Dieser Wert kann von den Mitarbeitenden der ESM als Energielieferant grundsätzlich nicht geändert oder angepasst werden. Er kann sich deshalb vom Jahresverbrauch in der letzten Abrechnung unterscheiden.

 

Wie viele Tarife bei der ESM fallen unter die Preisbremsen-Regelung?

Die enormen Preissteigerungen an den Handelsplätzen für Energie haben auch die Beschaffung bei der ESM vor große Herausforderungen gestellt. Die Teuerungsraten als Reaktion der Wirtschaft auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine spiegeln sich im Moment auch in den Tarifen der ESM wider: Derzeit liegt der Arbeitspreis in allen Strom- und Gastarifen sowie in einigen Wärmetarifen oberhalb des gesetzlichen Preisdeckels.

 

Wieso ist der Eingriff in die IT-Systeme so komplex?

Damit für jeden einzelnen der 45.000 ESM-Kunden der korrekte, individuelle Entlastungsbetrag berechnet werden kann, muss eine Art Extra-Rechner in die IT-Systeme integriert werden: für jeden einzelnen Tarif, jede Abrechnungsstufe innerhalb des Tarifs.

 

Für die Energiebranche gibt es einige wenige spezialisierte Dienstleister, die solche Abrechnungs-IT bereitstellen. Diese müssen innerhalb weniger Wochen – von der Verabschiedung des Gesetzes Ende Dezember bis zur Umsetzung Ende Februar – für alle Energieunternehmen Deutschlands die IT-Systeme anpassen: ein immenser personeller und zeitlicher Aufwand.

 

Welche Alternativen hätte es gegeben?

Die Entlastung von Haushalten und Unternehmen von den hohen Energiepreisen ist wichtig und richtig. Der Gesetzgeber hat sich entschlossen, diese Aufgabe an die Energieversorger abzutreten. Es gab auch Diskussionen, die Entlastung zum Beispiel nur für einkommensschwache Haushalte zu realisieren. Diese Separierung hätte über die Kombination von Steuererklärung und Bankdaten erfolgen müssen. „Am Ende hat der Gesetzgeber vor dieser Mammutaufgabe kapituliert und einfach die zu erbringende Leistung auf die Stadtwerke abgewälzt“, sagt Klaus Burkhardt.

 

Die Handelspreise sind wieder gesunken. Wann senkt die ESM die Preise?

Menschen beschäftigt, warum ihre Strom- oder Gaspreise nicht sinken, obwohl zu hören ist, dass die Energiepreise an den Beschaffungsmärkten wieder gesunken sind. Das ist nachvollziehbar, allerdings ist der Zusammenhang komplexer:

 

Die ESM steht für die Versorgungssicherheit in der Region rund um Selb und Marktredwitz. Sie ist dafür zuständig, dass die Lichter nicht ausgehen und die Wohnzimmer nicht kalt werden. Auch nicht in der Krise. Deshalb plant die ESM langfristig, da sie als Grundversorger auch diejenigen auffängt, deren Energieanbieter in Folge der Energiekrise Pleite gegangen ist.

Durch die vorausschauende und kontinuierliche Einkaufsstrategie sorgt die ESM für eine zuverlässige Energieversorgung und dämpft dabei Preisspitzen. Dennoch musste die ESM im vergangenen Jahr Energie zu enorm hohen Preisen zukaufen – auch für einen längeren Zeitraum, um die Versorgung in der Zukunft abzusichern. Aus diesem Grund kann es auch bei einer kurzfristigen Erholung am Markt nicht sofort Preissenkungen geben. Energie wird langfristig teurer, damit müssen wir vermutlich alle leben. ESM-Kunden können sich aber sicher sein: „Wir versorgen die Menschen so günstig wie möglich und geben Einkaufsvorteile, sobald es geht, weiter“, betont der ESM-Chef.

Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

 

Die Strompreisbremse

Die Gaspreisbremse

Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen?

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.

Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme übernimmt und auch die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar 2023 greift.

Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Gute Nachrichten: Sie müssen nichts tun. Die ESM kümmert sich darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

Ich wohne zur Miete, wie erhalte ich die Entlastungen durch die Preisbremse?

Als Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter. Ihr Vermieter erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrem Vermieter in Kontakt, sollten Sie Fragen dazu haben.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct / kWh. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

 

Auf welcher Grundlage wird mein individueller Entlastungsbetrag ermittelt?

Ihr Entlastungsbetrag wird auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Die ESM erhält Ihren prognostizierten Jahresverbrauch vom zuständigen Netzbetreiber. Dieser Wert kann von uns grundsätzlich nicht geändert oder angepasst werden. Die ESM ist sogar gesetzlich verpflichtet, diesen vom Netzbetreiber bereitgestellten Wert zur Berechnung des Preisdeckels zu benutzen. Beim prognostizierten Jahresverbrauch handelt es sich um einen Prognosewert. Er kann sich deshalb vom Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden.

Mein aktueller Strom-Arbeitspreis liegt unter dem staatlichen Preisdeckel von 40ct/kWh. Erhalte ich dennoch eine Unterstützung?

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 Cent für die Kilowattstunde Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Mein aktueller Wärme-Arbeitspreis liegt unter dem staatlichen Preisdeckel von 9,5ct/kWh. Erhalte ich dennoch eine Unterstützung?

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 9,5 Cent für die Kilowattstunde Wärme bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 9,5 Cent pro Kilowattstunde greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 Ihr Wärme-Arbeitspreis auf über 9,5 Cent pro Kilowattstunde ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Wärmepreisbremse. Der Wärmelieferant würde Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen lassen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.

Ich heize mit einer Wärmepumpe - gilt die Preisbremse auch für Wärmestrom?

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmestrom.

Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Welcher Jahresverbrauch wird angesetzt?

Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

Ich habe im vergangenen Jahr meinen Stromversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die aktuelle Prognose Ihres Verbrauchs durch den Netzbetreiber auf Basis des Vorjahresverbrauches.  Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Ich habe im September 2022 meinen Gasversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die Prognose Ihres Verbrauchs zum September 2022 auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse. 

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.

Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 1.200 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 100 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März besonders niedrig.

Ist auch für die Zukunft mit höheren Energiepreisen zu rechnen?

Niemand kann heute eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auch mittelfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Am Terminmarkt wird Anfang Januar 2023 Erdgas für die Lieferung im Jahr 2025 mit sieben Cent pro Kilowattstunde gehandelt. Das ist dreimal mehr, als Anfang 2022 gezahlt werden musste. Der hohe Börsenpreis, der von der ESM nicht beeinflusst werden kann, ist der Grund dafür, dass die Gaspreise leider weiter hoch bleiben werden.

Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!

Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80%-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.

Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

Die Großhandelspreise für Erdgas sind zuletzt gesunken – wie wirkt sich das auf meinen Gaspreis aus?

Es sind gute Nachrichten für Kunden, dass die Großhandelspreise für Gas in den letzten Wochen wieder gefallen sind, nicht zuletzt aufgrund der nahezu vollständig gefüllten Gasspeicher und einer aktuell sehr milden Witterung. Unmittelbar hat das jedoch keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis der Kundinnen und Kunden der ESM. Dies liegt daran, dass die ESM die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kunden frühzeitig und langfristig beschaffen. Und da die Gaspreise stark schwanken, kauft die ESM nicht alles auf einmal ein, sondern beschaffen das benötigte Gas in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkunden aus.

Dies ist auch der Grund, weshalb der Gaspreis der Kundinnen und Kunden nicht im gleichen Umfang fällt, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Preissenkungen an der Börse kommen erst mit einer gewissen Verzögerung bei den Kunden an. Umgekehrt steigt der Endkunden-Gaspreis auch nicht 1:1 mit dem Börsenpreis. Die vorausschauende Beschaffungsstrategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Dadurch mussten die ESM in den zurückliegenden Monaten die Preise weniger stark anheben als Wettbewerber, die eine eher kurzfristige und spekulative Einkaufspolitik verfolgen.

Sicher ist, dass die ESM Bezugskostensenkungen selbstverständlich weitergeben werden und fallende Preise an den Beschaffungsmärkten somit mittelfristig auch bei den Kundinnen und Kunden ankommen.

Wegweiser und Informationen zu Beratungsstellen und Ämter 

Die Energierechnung ist zu hoch um sie begleichen zu können, die monatlichen Abschläge übersteigen ihr Finanzbudget? 

Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, dann nutzen Sie Beratungsangebote.