Deutschlands Energieversorger stellen sich bereits seit Jahren dem Wettbewerb. Bereits in der Vergangenheit konnte sich ESM erfolgreich gegen die Konkurrenten Erdöl und Kohle behaupten. Mit Öffnung der Strommärkte ist auch hier ein gesunder Wettbewerb entstanden. Mit der Liberalisierung des Erdgasmarktes stellt sich ESM einer weiteren Herausforderung. Detailinformationen zum Leitungsnetz der Energieversorgung Selb-Marktredwitz finden Sie hier.
Das Netzgebiet der ESM mit der ILN 9900593000007 umfasst folgende Gemeinden:
Bilanzierungsgebiet 11YN10000185-01T
- 95100 Selb, ohne die Ortsteile Silberbach, Steinselb, Spielberg, Heidelheim
- 95173 Schönwald
- 95111 Rehau, nur die Ortsteile Schönlind und Neuhausen
- 95615 Marktredwitz (ab 01.01.2014)
Bilanzierungsgebiet 11YN10003017-025 (01.01.2011 bis 31.12.2013)
Das Bilanzierungsgebiet 11YN10003017-025 wird zum 31.12.2013 geschlossen.
Länge des Stromleitungsnetzes (Angaben jeweils ohne Hausanschlussleitungen):
Ausschreibung Verlustenergie
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Die Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH hat sich die für die Beschaffung der Verlustenergie für das Modell einer offenen Ausschreibung entschieden und Syneco mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt. Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie weitere Angaben können über die Internetseite von Syneco eingesehen werden: http://www.syneco.net Der erzielte Grenzpreis für die Beschaffungsjahre wird ebenfalls über die oben genannte Internetseite der Syneco veröffentlicht.
Zurzeit sind keine Instandhaltungsarbeiten geplant, welche zu größeren Versorgungsunterbrechungen führen.
Preise für die Netznutzung
Die Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH als Netzbetreiber ermöglicht den Netznutzern einen sicheren und zuverlässigen Energietransport. Für die Nutzung der Stromnetze und Anlagen der ESM sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten.
Bilanzierungsgebiet 11YN10000185-01T
Preisblatt, gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Preisblatt, gültig vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
Preisblatt, gültig vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Preisblatt, gültig vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Preisblatt, gültig vom 01.01.2020 bis 30.06.2020
Preisblatt, gültig vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Preisblatt, gültig vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
Preisblatt, gültig vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Preisblatt, gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
Preisblatt, gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Preisblatt, gültig vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Preisblatt, gültig vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
Preisblatt, gültig vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
Preisblatt, gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Preisblatt, gültig vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
Preisblatt, gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2009
Preisblatt, gültig vom 01.04.2008 bis 31.12.2008
Preisblatt, gültig vom 01.01.2008 bis 31.03.2008
Preisblatt, gültig vom 01.10.2006 bis 31.12.2007
Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte
Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018 bis 30.06.2020 nach NEMoG
Individuelle Netzentgelte
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 Strom NEV bis 31.12.2018
Bilanzierungsgebiet 11YN10003017-025 (Marktredwitz)
Das Bilanzierungsgebiet 11YN10003017-025 wurde zum 31.12.2013 beendet. Ab dem 01.01.2014 kommen einheitliche Entgelte, veröffentlicht unter Bilanzierungsgebiet 11YN10000185-01T, im Netzgebiet der ESM zur Anwendung.
Preisblatt, gültig vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
Preisblatt, gültig vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
Preisblätter gesamt, gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Preisblatt MAE, gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
gMSB-Veröffentlichung nach § 37 Abs. 1 MsbG
Information nach § 37 Abs. 1 MsbG
Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) 2017 - 2019
Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) 01.01.2020 bis 30.06.2020
Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) 01.07.2020 – 31.12.2020
Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gültig ab 01.01.2021
Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG
KWK-Aufschlag für Letztverbraucher:
Die Kategorien B' und C' gelten als Übergangsregelung für Bestandskunden. Für Neuanlagen entfallen ab 2017 diese Gruppen.
*) Bestätigung des Endkunden bis zum 31.03. des Folgejahres notwendig, damit die redizierte Umlage für Mengen > 1 GWh verrechnet werden kann.
Nach Erhalt der Bestätigung für das jeweilige Jahr und Überschreitung der 1GWh-Grenze erfolgt die Abrechnung der § 19 StromNEV-Umlage und der Offshore-Haftungsumlage ebenfalls in der Katergorie 'B.
Rückmeldung zur KWKG-Umlage
**) Die Abrechnung der Kategorie C' erfolgt im Normalfall durch den Übetragungsnetzbetreiber.
8. Mehr- und Mindermengen
Dieser Bereich befindet sich noch im Aufbau.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers
Für das Strom-Netzgebiet der Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH wurde gemäß § 36 Abs. 2 EnWG der Grundversorger für folgende Zeiträume ermittelt:
Die aktuellen Grundversorgungspreise finden Sie hier.
10. Ersatzversorgung mit elektrischer Energie
Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als vom Grundversorger geliefert. Die Preise entsprechen denen der Grundversorgung.
11. Anzeige gemäß Beschluss BK 6-06-009 Ziffer 6 vom 11.07.2006
Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07.2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt.
ESM als Netzbetreiber hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.
12. Technische Anschlussbedingungen
Hier finden Sie die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung 2008) und an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) mit entsprechenden Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln. Neben den technischen Anschlussbedingungen finden Sie zusätzliche Erläuterungen und ergänzende Bestimmungen, sowie Schaltbilder.
zu den Technischen Anschlussbedingungen