Balkonkraftwerke
Die steckerfertigen PV-Module sind auf dem Vormarsch. Mit den selbst erzeugten Strom lassen sich die Kosten in den eigenen vier Wänden senken.
In Deutschland beträgt die maximal erlaubte Einspeiseleistung für Balkonkraftwerke 800 Watt bei einer maximalen Modulleistung von 2.000 Watt. Sie dürfen mit einer speziellen Energiesteckdose oder über eine feste Installation mit Hausinstallation verbunden werden.
FAQ's
Steckfertige Erzeugungsanlagen
Haben Sie sich für den Kauf einer steckerfertigen PV-Anlage entschieden, sind einige Punkte bis zur endgütlitgen Inbetriebnahme zu beachten. Vor der fachgerechten Installation empfehlen wir Ihnen eine Elektrofachkraft zu beauftragen, um die Hausinstallation auf Eignung zu überprüfen. In der Regel ist ein Austausch des vorhandenen Stromzählers, gegen einen Zweirichtungszähler erforderlich.
Frage 1
Wie ist der grundsätzliche Aufbau einer solchen Anlage und welche Leistungsgrenzen sind relevant?
Weitere wichtige Informationen zur Montage und Betrieb finden Sie im Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE.
Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE
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Frage 2
Wie muss die steckfertige PV-Anlage angeschlossen werden?
Was ist vor der Installation zu beachten?
Wird ein vorhandener Stromkreis für die Einspeisung in die Hausinstallation genutzt, empfehlen wir die Installation durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Um den Stromkreis vor Überlastungen zu schützen, muss eventuell die vorhandene Sicherung des Stromkreises gegen eine kleinere Sicherungsstufe getauscht werden.
Anmeldung der Anlage
Wie und wo muss die Anlage angemeldet werden?
Registrierung im Marktstammdatenregister
Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke) sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage (Balkonkraftwerk) bei uns als Ihrem Netzbetreiber erforderlich. Wir kümmern uns automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels.
Wenn Ihre steckerfertige Anlage (Balkonkraftwerk) mindestens eine der oben genannten Leistungswerte überschreitet, muss diese zusätzlich bei der ESM als Netzbetreiber über unser Onlineportal angemeldet werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an ihr Elektroinstallationsunternehmen.
Sie möchten für den produzierten Strom, der in das Niederspannungsnetz eingespeist wird, eine Vergütung erhalten?
Neben der Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur muss diese zusätzlich auch bei der ESM als zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.