E-Mobilität

E-volution

Bereits heute gehören "Stromer" zum gewohnten Stadtbild. Steigende Zulassungszahlen bestätigen den Trend zur E-Mobilität - nicht zuletzt aufgrund der stark verbesserten Lade-Infrastruktur. Die ESM fördert diese Entwicklung: Mit 20 öffentlichen Ladepunkten und schlüsselfertigen E-Ladelösungen für Privat- und Gewerbekunden. 

Die ESM treibt die Elektromobilität in der Region auf drei Ebenen voran:

  • Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum
  • Angebote für Industrie- und Gewerbebetriebe
  • Angebote für Privatkunden

Zukunfts-reisend

E-Mobilität auf der Überholspur

Über 1 Million Elektrofahrzeuge, davon über die Hälfte die ausschleißlich mit elektrischer Energie angetrieben werden, sind mittlerweile in Deutschlad zugelassen. Die Zahl der E-Fahrzeuge soll weiter wachsen. Damit ist auch ein weiterer Ausbau der bereits rund 52.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten notwendig.

Fördermaßnahmen der Bundesregierung:

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Förderbedingungen für den Umweltbonus zur Elekrtomobilität.

Damit wird die Förderung auf Klimaschutz fokussiert und die Haushaltsmittel noch zielgerichteter eingesetzt.

Ab diesem Datum 

  • können­­ für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden
  • gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben
  • es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können

In 2023 sowie ab 2024 folgen weitere Anpassungen:

  • ab dem 1. Januar 2024 wird u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht.
  • ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen

 

Die aktuellen Fördersätze zum Umweltbonus für Batterieelktro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge finden Sie hier

Weiterhin gelten die Steuerbefreiungen bzw. Bezuschussungen für:

  • das Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber ist steuerfrei und wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert.
  • Arbeitgeber können sich den Aufbau von Ladestationen bezuschussen lassen.
  • Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.

Die Zukunft kommt auf leisen Sohlen

Die Rolle der Elektromobilität in der Energiewende

Wallbox

Die Energiewende zählt derzeit zu den größten Aufgaben unserer Gesellschaft. Dabei geht es um den kompletten Umbau der Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten, weg von der Kernkraft und endlichen fossilen Energieträgern wie Öl und Erdgas und hin zu erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne. Der Anteil Anteil der erneuerbaren Energien am ⁠Bruttostromverbrauch⁠ lag im Jahr 2021 bei 41,1 Prozent und soll nach den Zielen der Bundesregierung bis 2030 mindestens 65 Prozent betragen.

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Weitere Informationen zum Thema

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