60%-Regel einfach erklärt
Solarspitzengesetz
Was sich ab 2025 für neue Photovoltaik-Anlagen ändert
Mit dem Solarspitzengesetz und der neuen 60-Prozent-Regelung bestehen seit dem 25. Februar 2025 wichtige Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Diese betreffen u. a. die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, die technische Ausstattung mit intelligenten Messsystemen sowie die Begrenzung der Einspeiseleistung. Ziel ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien effizient zu gestalten.
In den folgenden Fragen und Antworten finden Sie verständlich aufbereitete Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen, zur technischen Umsetzung und zu den Chancen, die sich daraus für Sie als Anlagenbetreiber ergeben.
Fragen - Antworten
In den folgenden Fragen und Antworten finden Sie verständlich aufbereitete Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen, zur technischen Umsetzung und zu den Chancen, die sich daraus für Sie als Anlagenbetreiber ergeben
Es gibt auch Ausnahmen Solarspitzengesetz
Nicht betroffen sind:
- Bestandsanlagen, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden,
- Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) unter 2 kW,
- Anlagen in der Direktvermarktung
Das Gesetz bietet Betreibern auch Chancen:
- Höherer Eigenverbrauch senkt Stromkosten.
- Verlängerte Förderdauer bei negativen Börsenpreisen sichert Wirtschaftlichkeit.
- Intelligentes Energiemanagement optimiert die Nutzung Ihres Solarstroms.
Direktvermarktung kann finanziell attraktiv sein.