
Wir sind für Sie da
Umzug rechtzeitig bekanntgeben
Idealerweise 14 Tage im Voraus
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen können Ein- und Auszüge ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor dem Umzugstermin. Wird der Umzug nicht gemeldet, so bleibt der Vertrag an der alten Adresse bestehen und Sie müssen weiterhin für die Kosten des Verbrauches aufkommen. Die wichtigsten Fragen zur neuen Regelung, haben wir Ihnen in einer FAQ-Liste zusammengestellt:
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