SmartMeter
Beauftragung eines intelligenten Messsystems
Die ESM baut moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) ein. Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter des aktuell installierten Zählers und seiner Eichfrist ab. In der Regel informieren wir unsere Kunden mit einem Anschreiben mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel.
Ob eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) eingebaut wird, hängt vom aktuellen Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung einer installierten Erzeugungsanlage ab. Wenn bei der elektrischen Anlage kein „Pflichteinbau“ nach den gesetzlichen Anforderungen notwendig ist, besteht ebenso die Möglichkeit, ein intelligentes Messsystem installieren zu lassen.
Zu beachten jedoch ist, dass durch einen vorzeitigen oder einen freiwilligen Einbau Mehrkosten entstehen. Die Preise für den Zählerwechsel auf Wunsch und die jährlichen Kosten zum Zähler können unserem aktuell gültigen Preisblatt entnommen werden:
Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:
- Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die unter die § 14a EnWG-Altregelung vor dem 01.01.2024 fallen
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
- Anlagen, in denen bereits ein intelligentes Messsystem verbaut ist
- Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird